Fachdozent für das Sicherheitsgewerbe
Tipps: Bei der Sachkundeprüfung, haben nicht alle Themen dieselbe Gewichtung. Besonders das Recht ist für das bestehen dieser Prüfung wichtig. Wer das Recht nicht beherrscht, wird die Sachkunde nicht bestehen. So macht alleine das „StGB“ und „BGB“ zusammen 48% der Prüfung aus. Kommt jetzt noch das „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ dazu, sind wir schon bei 56%. Die 16 Punkte vom „Umgang mit Menschen“ sollten auch zu Großteil sitzen. Und schon hat man den schriftlichen Teil bestanden.
Security Consulting Mario Richter
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Wissenswertes zur Sachkundeprüfung nach §34a der GewO

Die Sachkundeprüfung stellt eine berufliche Qualifikation dar, die jedoch weder als Berufsabschluss noch als Weiterbildung gilt. Stattdessen gibt es die Berufsbezeichnungen "geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" oder "Service-/Fachkraft für Schutz und Sicherheit", die als Abschlüsse zu verstehen sind. Nichtsdestotrotz berechtigt die Sachkundeprüfung zur Ausübung sämtlicher Tätigkeiten im Bereich der Sicherheitsbranche. Im Gegensatz zur Unterrichtung, umfasst die Sachkundeprüfung sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung, die von der IHK abgenommen wird. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung können Interessierte entweder eigenständig lernen oder aber einen entsprechenden Kurs besuchen. Solche Vorbereitungskurse werden sowohl von der IHK selbst als auch von privaten Sicherheitsdienstleistern und Bildungsanbietern angeboten. Mit bestandener Prüfung ist es dann möglich, selbst ein Bewachungsunternehmen zu gründen oder alle gängigen Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe aus zu führen. Die reinen Prüfungskosten bei der IHK belaufen sich auf ca. 175€. Nur die IHK darf diese Prüfung abnehmen. Dauer der schriftlichen Prüfung, beträgt 120 Minuten Dauer der mündlichen Prüfung, beträgt ca. 20 Minuten
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Meistergewerbe Sachkundeprüfung nach §34a der GewO Sachkundeprüfung nach §34a der GewO Sachkundeprüfung nach §34a der GewO Sachkundeprüfung nach §34a der GewO Sachkundeprüfung nach §34a der GewO