Hier findest du Hilfe für die „Fachkraft und Serviceskraft für Schutz und Sicherheit“
Wissenswertes zur
Fachkraft und Serviceskraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft und Serviceskraft für Schutz und Sicherheit
Hier handelt es sich um Berufsausbildungen nach dem BBiG im dualen System.
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist eine dreijährige Berufsausbildung,
und die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist eine zweijährige Berufsausbildung.
und die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist eine zweijährige Berufsausbildung.
Beide können auch extern abgelegt werden,
wenn man keine Berufsausbildung mehr machen kann oder möchte.
wenn man keine Berufsausbildung mehr machen kann oder möchte.
Die Zulassungsvoraussetzung für die Externenprüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit:
• Sie müssen mindestens eineinhalbmal so lang in diesem Beruf tätig sein wie die Regelausbildungszeit beträgtDie Regelausbildungszeit einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit beträgt drei Jahre.• Daher müssen Sie die Tätigkeit mindestens 4,5 Jahre ausgeübt haben• Sie müssen mindestens eineinhalbmal so lang in diesem Beruf tätig sein wie die Regelausbildungszeit beträgtDie Zulassungsvoraussetzung für die Externenprüfung Serivekraft für Schutz und Sicherheit:Die Regelausbildungszeit einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit beträgt zwei Jahre.• Daher müssen Sie die Tätigkeit mindestens 3 Jahre ausgeübt haben
Nur die IHK darf die Berufsprüfung abnehmen.
Fachkraft/Serviceskraft Prüfungsnotenschlüssel hier als Exceltabelle Downloaden
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